Einnahmen der Haushalte territorialer Selbstverwaltungseinheiten
Die Einnahmen territorialer Selbstverwaltungseinheiten sind: 1) eigene Einnahmen; 2) allgemeine Zuweisung; 3) zweckgebundene Zuweisungen aus dem Staatshaushalt. Die Einnahmen territorialer Selbstverwaltungseinheiten können sein: 1) nicht rückzahlbare Mittel aus ausländischen Quellen; 2) Mittel aus dem Haushalt der Europäischen Union; 3) andere Mittel, die in gesonderten Vorschriften festgelegt sind.
Eigene Einnahmen territorialer Selbstverwaltungseinheiten
Quellen der eigenen Einnahmen territorialer Selbstverwaltungseinheiten sind unter anderem: Erträge aus Steuern, Gebühren, Einkünften aus dem Vermögen der Selbstverwaltungseinheiten, Erbschaften, Vermächtnisse und Spenden zugunsten der Selbstverwaltungseinheiten, Einkünfte aus Geldstrafen und Bußgeldern, die in gesonderten Vorschriften festgelegt sind, Zinsen auf Darlehen, die von den Selbstverwaltungseinheiten gewährt werden, sofern die gesonderten Vorschriften nichts anderes vorsehen, Zinsen auf überfällige Forderungen, die die Einnahmen der Selbstverwaltungseinheiten bilden, Zinsen auf angesammelte Finanzmittel auf Bankkonten, sofern die gesonderten Vorschriften nichts anderes vorsehen und andere. Nach dem Verständnis des Gesetzes zählen zu den eigenen Einnahmen territorialer Selbstverwaltungseinheiten auch Anteile an den Erträgen der Einkommensteuer auf natürliche Personen (PIT) und der Einkommensteuer auf juristische Personen (CIT).