Gesamtvergütung
Geldzahlungen, die an Arbeitnehmer oder andere Einzelpersonen gezahlt werden und die Ausgaben der Arbeitgeber für die Bezahlung geleisteter Arbeit repräsentieren, unabhängig von den Finanzierungsquellen und unabhängig von der Grundlage der Beschäftigungsverhältnisse oder anderer rechtlicher Beziehungen oder Handlungen, auf deren Grundlage Arbeit geleistet oder Dienst erbracht wird.
Unternehmenssektor in Arbeitsmarkt- und Vergütungsstatistiken
Einrichtungen, die Geschäftstätigkeiten gemäß der NACE Rev. 2 in den folgenden Tätigkeiten ausüben:
- Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei (Abteilung A) – nur Forstwirtschaft und Holzeinschlag (Abteilung 02) sowie Meeresfischerei (Klasse 03.11),
- Bergbau (Abteilung B),
- Verarbeitendes Gewerbe (Abteilung C),
- Energieversorgung mit Strom, Gas, Dampf, Warmwasser und Klimaanlagen (Abteilung D),
- Wasserversorgung; Entsorgung und Abfallwirtschaft und Sanierungsaktivitäten (Abteilung E),
- Bauwesen (Abteilung F),
- Groß- und Einzelhandel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, einschließlich Motorräder (Abteilung G),
- Verkehr und Lagerei (Abteilung H),
- Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe (Abteilung I),
- Information und Kommunikation (Abteilung J),
- Immobilien (Abteilung L),
- Erbringung von Dienstleistungen im Bereich von Wissenschaft und Technik (Abteilung M) – mit Ausnahme von Forschung und Entwicklung (Abteilung 72) und Tierärztlichen Tätigkeiten (Abteilung 75),
- Administrative und Unterstützungsdienste (Abteilung N),
- Kunst, Unterhaltung und Erholung (Abteilung R),
- Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (Abteilung S) – mit Ausnahme der Tätigkeit von Mitgliederorganisationen (Abteilung 94).